Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Begründung und der Trennung sowie Aufhebung von Ehen und allen anderen Lebens-gemeinschaften sowohl in familien-rechtlicher, als auch vermögens-rechtlicher Sicht. Insbesondere die Trennung und Auseinandersetzung dieser Gemeinschaften stellt die Paare häufig vor eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Problemen. Hier sind wir mit unserer Erfahrung und unserem Einfühlungs-vermögen Ihre kompetenten Ansprechpartner bei der Regelung von Trennung, Scheidung, Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes Ihrer Kinder, dem Ausgleich von Rentenansprüchen und allen Unterhalts- und vermögens-rechtlichen Fragen. Auch die vertragliche Gestaltung von Lebensgemeinschaften durch Ehe- und Erbverträge gehört zu den Kernbereichen unserer anwaltlichen Tätigkeit.